1. Sprachlicher Hinweis und Nutzungsrecht
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter. Vertragspartner des Studios wird die Person, welche im Feld „Meine Daten“ benannt ist (im Folgenden: „Nutzer“). Der Nutzer ist während der Vertragslaufzeit berechtigt die vertraglichen Leistungen der Studios zu nutzen, soweit nicht im Feld Nutzungsberechtigter ein minderjähriger Nutzer benannt ist. Wenn im Feld Nutzungsberechtigter ein minderjähriges Mitglied benannt ist, bleibt der Vertragspartner für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen verantwortlich, während allein der Nutzungsberechtigte zur Nutzung der vertraglichen Leistungen berechtigt ist (Vertrag zu Gunsten Dritter).
2.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der VillageFit GmbH, Burgdorfer Straße 58, 31303 Burgdorf (im nachfolgenden als VillageFit bezeichnet) und Verbrauchern (im Folgenden als Nutzer bezeichnet), die im Rahmen eines Vertragsabschlusses über das Internetangebot des Studios geschlossen werden.
Verbraucher ist in diesem Sinne jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (gesetzliche Definition laut § 13 BGB).
3. Vertragsschluss
Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag des Nutzers mit folgender Gesellschaft zustande:
VillageFit GmbH, Burgdorfer Straße 58, 31303 Burgdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Juliane Lenser, ebenda und Arne Peters, ebenda, Handelsregister: HR B 209972 bei dem Amtsgericht Hildesheim.
Die Kontaktinformationen der Gesellschaft lauten: Telefon: 0170/ 1747237, E-Mail: office@village-fit.de.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz der Gesellschaft lautet: DE455449005.
4. Leistungsort
VillageFit bietet dem Nutzer im Rahmen des Internetangebotes den Abschluss von Fitness-Laufzeitverträgen an, wobei die vertragsgegenständlichen Leistungen je nach Auswahl des Nutzers in einem der nachfolgend aufgeführten Betriebsstätten in Anspruch genommen werden können:
VillageFit Otze, Burgdorfer Straße 48, 31303 Burgdorf
VillageFit Burgwedel, Am Markt 3, 30938 Großburgwedel.
5. Vertragsangebot und Leistungsbeschreibung
Laufzeitverträge
Village bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen und sich anschließend jeweils stillschweigend verlängern, soweit sie nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Laufzeiten, Vertragsverlängerungszeiten und Kündigungsfristen der Laufzeitverträge sind in Punkt 6. dieser AGB geregelt und werden auch im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt.
Laufzeitverträge umfassen dabei die nachfolgend aufgeführten Leistungen des Studios:
Anmeldegebühr und Transponder
Zusätzlich zur Anmeldegebühr ist ein Erwerb eines Zutrittsmediums zwingend. Das Zutrittsmedium wird als Transponder im Rahmen der Aktivierungsgebühr vom Nutzer erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Mitgliedsdaten programmiert und dem Nutzer zur weiteren Nutzung übergeben. Der Transponder berechtigt den Nutzer zum Zutritt zur Anlage und gibt die Check-In aus, die für weitere Analysen verwendet werden können. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf VillageFit dem Nutzer den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich der Nutzer nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Auf Verlangen des Studiopersonals ist der Transponder vorzuzeigen. Das Zutrittsmedium ist nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich VillageFit zu melden. Hat der Nutzer schuldhafte das Zutrittsmedium zerstört oder verloren, ist das Studio berechtigt, den einmaligen Erstausstellungskosten von dem Nutzer zu verlangen.
Laufende Nutzungsmöglichkeiten
Das laufende monatliche Nutzungsentgelt berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der nachfolgend beschriebenen Leistungen des Studios während der Öffnungszeiten:
Der Vertrag berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte des Studios:
•Nutzungsmöglichkeit der Zirkeltrainingsgeräte und Wasserflat
•Nutzung der Umkleide und sanitären Einrichtungen
Die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist zu auf der Internetseite veröffentlichten Öffnungszeiten möglich.
6. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer von einem Monat oder 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der gewählten Grundvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ablauf der der gewählten Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird. Wird der Vertrag nicht, oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
Die Einzelleistungen werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und sind mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform kündbar. ADD-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für die entsprechende Dauer ebenfalls pausiert.
7. Fälligkeit der Entgelte
Das einmalige Entgelt für die Startgebühr ist am Tag des Abschlusses des Vertrages fällig. Bei Verlust des Zutrittsmediums wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € zur Zahlung fällig, aufgrund der Neuausstellung und Neuprogrammierung des Zutrittsmediums.
Die laufenden monatlichen Entgelte werden erstmals am auf den Vertragsabschluss folgenden Montag fällig, es sei denn, der Vertragsabschluss fällt auf einen Montag. Fällt der Vertragsabschluss auf einen Montag, ist das erste vierwöchentliche Entgelt ebenfalls am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Nach der Fälligkeit des ersten vierwöchentlichen Entgeltes werden die nachfolgenden vierwöchentlichen Entgelte jeweils nach Ablauf von vier Wochen jeweils montags fällig.
VillageFit ist berechtigt, seine Forderungen aus den Mitgliedsverträgen an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und die Forderungsabrechnung auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.
Hiermit erklärt das Mitglied sein Einverständnis mit der Weitergabe der personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einziehung der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister.
Gerät der Nutzer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als drei vierwöchentlichen Entgelten in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
8. Kosten und Umsatzsteuer
Entgelte beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
9. Zahlungsmethoden
Sämtliche monatlichen Entgelte, Zusatzleistungen und Einzelleistungen können per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden.
10. Zustandekommen eines Vertrages
Mit dem vollständigen Durchlaufen der unter dem nachfolgenden beiden Punkten beschriebenen Vertragsabschlussprozeduren, nimmt der Nutzer die von VillageFit gemachten Vertragsabschlussangebote an, sodass mit vollständigem Durchlaufen der jeweils beschriebenen Prozedur der Vertragsabschluss zu Stande kommt:
a) Es wird ein Auswahlfeld „Wo möchtest du deine Mitgliedschaft abschließen?“ angezeigt, in dem der jeweilige Standort auszuwählen ist, bei dem die Mitgliedschaft abgeschlossen werden soll. Durch Auswählen des gewünschten Standortes wird die Auswahl bestätigt.
b) Es wird eine Übersicht über die angebotenen Tarife angezeigt, in welcher die grundlegenden Vertragsinhalte stichpunktartig angezeigt werden.
c) Durch Anklicken der Schaltfläche „Tarif wählen“ wird ein Tarif ausgewählt.
d) Im Anschluss müssen sämtliche Datenfelder mit den erforderlichen Daten ausgefüllt werden (Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
e) Anklicken des Feldes „Weiter“.
f) Die weiteren Datenfelder müssen mit den erforderlichen Daten ausgefüllt werden (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land, Geburtsdatum).
g) Anklicken des Feldes „Weiter“.
h) Danach müssen sämtliche Datenfelder für das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden (Kontoinhaber, IBAN). Von der angegebenen Kontonummer werden nach Fälligkeit sämtliche Beiträge abgebucht.
i) Anklicken des Feldes „Weiter“.
j) Die folgende Seite enthält die AGB sowie die Datenschutzbedingungen, welche durch Anklicken des Kontrollfeldes bestätigt und akzeptiert werden müssen.
k) In weiterer Folge erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Auswahl sowie die von Ihnen angegebenen Daten und sämtliche Kosten zum Vertrag.
l) Durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ wird die Mitgliedschaft verbindlich abgeschlossen. In weiterer Folge wird an die bekanntgegebene E-Mailadresse eine E-Mail mit dem Vertrag sowie den Allgemeinen Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen versendet.
m) VillageFit nutzt ein Double-Opt-in Verfahren zur Kontrolle der angegeben E-Mailadresse. Durch Anklicken der Schaltfläche „Antrag aktivieren“ in der E-Mail, werden die persönlichen Daten nochmals bestätigt.
11. Eingeschränkte Übertragbarkeit der Nutzungsrechte und Persönliche Veränderungen
Die Nutzungsrechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit Zustimmung der VillageFit GmbH oder dessen bevollmächtigte Personen in Textform übertragbar. Der Nutzer ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung, d.h. der Überlassung des Zutrittsmediums an einen nicht berechtigten Dritten, ist VillageFit berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € geltend zu machen. Bei Dauerverstößen gilt die Vertragsstrafe an einem jeden Montag einer Woche als neu verwirkt. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche, die aus der Zuwiderhandlung resultieren, bleiben hiervon unberührt. Insbesondere stellt eine schuldhafte Zuwiderhandlung einen wichtigen Grund dar, der VillageFit zu einer fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. Gleiches gilt auch bei Verstößen gegen die Hausordnung.
Änderungen der Anschrift sind VillageFit unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt hinsichtlich der Kontodaten, soweit das Mitglied dem Studio das SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
13. Ruhezeitmöglichkeit
Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung des Nutzers aus wichtigem Grund (z.B. Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten und die Zahlungsverpflichtung des Nutzers ruht während der Aussetzungszeit. Außerordentliche Kündigungsrechte des Mitgliedes bleiben hiervon unberührt.
14. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung / Musterformular
I. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
II. Widerrufsbelehrung/ Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
VillageFit GmbH, Burgdorfer Straße 58, 31303 Burgdorf, E-Mail: office@village-fit.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
III. Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
VillageFit GmbH, Burgdorfer Straße 58, 31303 Burgdorf, E-Mail: office@village-fit.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag zur Nutzung der folgenden Leistungen ______________________________
Vertrag geschlossen am (*) ____________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)__________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)__________________
Datum__________________
(*) Unzutreffendes streichen.
15. Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand des Studios für Klagen gegen das Studio ist Burgdorf.
17. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Im Übrigen gilt die ausgehängte Hausordnung.
18. Personallose Zeiten
Eine Nutzung des Studios während der personallosen Öffnungszeiten ist uneingeschränkt erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt. Der Zutritt unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Elternteils gestattet. Im Übrigen wird auf die besonderen Hinweise zum Trainieren während der personallosen Öffnungszeiten verwiesen.
Während der personallosen Öffnungszeiten findet weder eine Trainingsbetreuung noch eine Trainingsaufsicht statt. Das Studio ist während dieser Zeit nicht mit Personal besetzt. Dies bedeutet, dass währenddessen weder eine Einweisung in die Nutzung und Bedienung von Geräten erfolgen kann, noch eine Aufsicht und Überwachung des Trainings durch das Studio erfolgt. Vor allem aber können deshalb etwaige Trainingsunfälle oder andere Notsituationen weder durch das Studio wahrgenommen werden, noch Hilfeleistungen und entsprechende Maßnahmen erfolgen oder initiiert werden. Handlungsempfehlungen sowie Kontaktdaten von Hilfspersonen bei Unglücksfällen sind in dem Studio ausgehängt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Anlage auch im Rahmen der personallosen Nutzungszeiten nur vom Kunden höchstpersönlich genutzt werden darf. Personallose Öffnungszeiten sind: Montag–Sonntag: 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr in Burgwedel, Montag–Sonntag 6:00 Uhr -22:00 Uhr in Otze.
VillageFit verpflichtet sich die Trainingsfläche, den Eingangsbereich, die Notausgänge und den Kassenbereich durch Videokameras während der ausgewiesenen personallosen Zeiten nach Ziff. 18 der AGB, zu überwachen. Die Videoüberwachung dient dem Zweck zum Schutz vor Einbruch, unbefugtem Zutritt, Diebstahl und Sachbeschädigung. Im Fall der Feststellung vorgenannter Delikte, der straf- wie auch zivilrechtlichen Verfolgung der Taten. Die Löschung der Daten erfolgt nach 48 Stunden. Bei einem Vorfall, also einem Einbruch, einem Hausfriedensbruch, einem Diebstahl oder einer Sachbeschädigung wird die relevante Aufzeichnung bis zum Abschluss eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens gespeichert. Der Nutzer wird im Rahmen der Datenschutzerklärung, sowie dem Aushang zur Videoüberwachungskamera über die Betroffenenrechte (insbesondere Art. 16-18, 77 DSGVO) informiert.
19. Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung des Studios ist per E-Mail unter: office@village-fit.de zu erreichen.
20. Streitschlichtungsverfahren
Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung In Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Einwilligung und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir sind gemäß Art. 13 DSGVO bei der Verarbeitung von personenbezogenen verpflichtet, Sie als von der Datenverarbeitung betroffene Person über bestimmte Aspekte und Umstände der Datenverarbeitung zu informieren. Ferner dürfen Teile der beabsichtigten Datenverarbeitung nur mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden. Mit den nachfolgenden Ausführungen kommen wir daher unserer Informationspflicht nach, ebenso, wie Sie die Möglichkeit haben, Ihre Einwilligung zu der nachfolgend dargestellten Datenverarbeitung zu erklären.
1.
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E- Mail- Adresse, Telefon- und Mobilnummer, Geburtsdatum, Mitgliedschaftsbeginn, Vertragslaufzeit, Bankdaten, Check-in/out Zeitpunkte, jeweilige Dauer des Besuchs und Besuchshäufigkeit werden zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO bzw. hinsichtlich der Check-in Zeitpunkte und die Besuchshäufigkeit erfolgt dies zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt darin, dass das Fitnessstudio bei einer Inanspruchnahme und/oder rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Betroffenen, die eine Anwesenheit oder Nichtanwesenheit des Betroffenen in einem bestimmten Zeitraum zum Gegenstand hat, in die Lage versetzt wird, substanziell zu prüfen und vorzutragen.
Auf den Einsatz und die Verwendung einer Videokamera im Eingangsbereich bin ich hingewiesen worden. Wenn ich den Aufnahmebereich der Kamera gelange, kommt es zu einer entsprechenden Datenverarbeitung über mich. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO. Das berechtigte Interesse dieser Datenverarbeitung ist die Prävention und die Verfolgbarkeit von Eigentumsdelikten. Unabhängig von Art. 6 Abs. 1 lit f.) DSGVO ist weitere Anspruchsgrundlage § 4 Abs. 1 Nr. 3 BDSG.
Ihre Daten werden an den Anbieter unserer Verwaltungssoftware weitergegen. Anbieter ist die Magicline GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer, Alexandar Vassilev, ebenda und Philipp Rusch, ebenda. Die Kontaktdaten lauten: Telefon: 0404293240; E-Mail: info@magicline.com. Magicline speichert Ihre Daten auch auf Servern des Anbieters AWS (s. oben). Magicline handelt als Auftragsverarbeiter und wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
2.
Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung. Wenn Sie mit einer der nachfolgenden Datenverarbeitungen und Nutzungen einverstanden sind, kreuzen Sie dies bitte entsprechend an. Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie die Felder bitte frei. In diesem Falle erfolgt keine entsprechende Datenverarbeitung. Ich willige ein,
a) dass mir VillageFit postalisch oder auf andere Weise, wie etwa per E-Mail, SMS, WhatsApp Informationen und Angebote zu dem Leistungsangebot, Aktionen oder Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung oder als Einladung übersendet.
b) dass die in lit. a) angekündigte Datenverarbeitung nach Vertragsende erfolgen darf.
c) Ich willige ein, dass von mir zur Verwendung auf dem Mitgliedsausweis sowie zu Zwecken der Identifikation auch in der Studioverwaltungssoftware ein Porträtfoto aufgenommen wird. Soweit sich aus meinem Foto Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben.
3.
Mir steht das Recht zu, jederzeit die Einwilligung zu widerrufen, ohne dass hierdurch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Es kann sein, dass durch den Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung zur Nutzung elektronisch gesteuerter Trainingsgeräte eine Nutzung dieser Geräte nicht mehr möglich ist. Grund hierfür sind die technischen Vorgaben durch den Hersteller, auf welche wir keinen Einfluss haben.
4.
Darüber hinaus werden die nachfolgenden Informationen erteilt:
a) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
VillageFit GmbH, Burgdorfer Straße 58, 31303 Burgdorf, vertreten durch die Geschäftsführer Juliane Lenser, ebenda und Arne Peters, ebenda; Telefon: 0170/ 174723, E-Mail: office@village-fit.de.
b) Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
SecData GmbH, Rohrteichstraße 35a, 33602 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Christoph Franke, ebenda; Telefon: 0521/557519-333, E-Mail: info@secdata.gmbh.
c) Die personenbezogenen Daten gemäß der Ziffer 1. dieser Erklärung werden für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrages sowie danach bis zum Ablauf der Verjährungszeit gem. § 199 Abs. 3 BGB gespeichert. Diese beträgt zehn Jahre und beginnt mit der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Da die vorgenannten Umstände dem Studio gegebenenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht werden, beginnt die Frist von 10 Jahren mit dem Beendigungszeitpunkt des „Mitgliedschaftsvertrages“.
Die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 lit. a) werden für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrages sowie danach bis zum Ablauf der Verjährungszeit gem. § 199 Abs. 1 BGB gespeichert. Diese beträgt drei Jahre und beginnt, mit dem mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 lit. b) werden nach einem etwaigen Widerruf gelöscht.
Die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 lit. c) werden an dem Tag nach Ablauf der Mitgliedschaft gelöscht.
Die personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung werden für die Dauer von 48 Stunden gespeichert und danach gelöscht.
Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung erfolgt, so werden diese Daten nach Widerruf der Einwilligung gelöscht. Hiervon unberührt bleibt ein mögliches Recht, die Daten aufgrund gesetzlicher Ermächtigung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) bis f) DSGVO zu verarbeiten.
Soweit aufgrund der Nutzung eines elektronisch gesteuerten Zirkels personenbezogene Daten die verarbeiteten Daten übertragen werden, so sind Kategorie der Empfänger ausschließlich die jeweiligen Hersteller. d) Ihnen stehen im Hinblick auf die Datenverarbeitung die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Diese Rechte sind uns gegenüber geltend zu machen (vgl. Ziff. 4a). Unbeschadet hiervon und eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs (Art. 77 DSGVO) steht Ihnen das Recht zu, sich bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu beschweren.
Die Kontaktdaten lauten:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 (0511) 120 45 00
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
e) Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO.
_________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift Nutzer
Anlage 4: Hausordnung (Muster)
Hausordnungsmuster:
Trainings- und Hausordnung
1. Mit dem Betreten der Fitnessstudios nimmt das Mitglied oder Besucher die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Fitnessstudios zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen. Mit Anerkennung der Benutzerordnung erkennt man diese Benutzerbedingungen auch für alle weiteren Unternehmen an, die unter dem Namen VillageFit GmbH sind.
2. Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern für Diebstahl sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände des Fitnesscenters. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung im Fitnessstudio auf eigene Gefahr.
3. Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen in unserem Fitnessstudio. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder. Insbesondere in den Umkleiden ist die Privatsphäre zu respektieren. Während des Aufenthaltes ist darauf zu achten, dass andere Mitglieder durch das eigene Verhalten nicht belästigt werden.
4. Der Check-In und Check-Out am Empfang sind Voraussetzung für den Studiobesuch.
5. Jeder Besucher hat sich während des Trainings so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidlich belästigt oder behindert wird.
6. Das Training ist nur in Trainingskleidung mit separat mitzubringenden, sauberen Sportschuhen gestattet. Beim Training ist grundsätzlich ein Handtuch mitzuführen. Die Trainingsfläche ist nicht mit Straßenschuhen zu betreten.
7. Trainingsgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend benutzt werden.
8. Mängel oder Schäden an den Geräten sind dem Trainingsleiter unverzüglich zu melden. Defekte Geräte dürfen nicht benutzt werden.
9. Bitte vermeiden Sie unnötigen Lärm beim Training.
10. Bitte achten Sie in den Umkleidekabinen auf Sauberkeit und Hygiene. Befolgen Sie die Hinweise in diesen Bereichen.
11. Zum Umkleiden sind die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zu benutzen.
12. Bitte verwahren Sie Ihre Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen. Wir bitten die Umkleideschränke sauber zu hinterlassen. Verschlossene Schränke werden ansonsten nach Geschäftsschluss geöffnet und geleert. Die Spinde dürfen von den Mitgliedern ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
13. Überlassen Sie bitte die Bedienung aller technischen Einrichtungen, wie z.B. Musik- und TV-Anlagen, unseren Mitarbeitern.
14. In dem gesamten Fitnessstudio inklusive der Außenbereiche besteht uneingeschränktes Rauchverbot.
15. Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden.
16. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch das Fitnessstudio ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten.
17. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
18. Wer der Trainingsordnung oder den Anordnungen des Personals zuwiderhandelt, handelt auf eigene Gefahr und kann außerdem bis zu einem Monat unter Verfall der für diese Zeit entrichteten Trainingsgebühr von Training gesperrt werden.
19. Die Geschäftsführung behält sich vor bei wiederholter Nichteinhaltung der Hausordnung ein Hausverbot erteilen. Der fällige Mitgliedsbeitrag bleibt davon unberührt.
20. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Mitbringen von Tieren jedweder Art in das Gebäude nicht gestattet ist.
21. Verbotene Substanzen zu besitzen, zu kaufen oder zu verkaufen ist bei uns grundsätzlich untersagt. Jeglicher Konsum und Handel mit Rauschmitteln, Doping und sonstigen illegalen Substanzen ist im gesamten Studio verboten. Ein Verstoß führt zu einem Hausverbot und zu einer Strafanzeige.
Geltung der Hausordnung
Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Mit dem Betreten erkennt Ihr die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung der Anlage zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.